Abschied und Tod

Beerdigungen erlaubt das Friedhofs- und Bestattungsamt mittlerweile mit einer Obergrenze von 100 Teilnehmenden unter freiem Himmel. Die Listen sind nur noch über die in der Trauerhalle anwesenden Personen zu führen. Die Personen, die sich direkt am Grab einfinden bzw. sich nur außerhalb der Trauerhallen aufhalten, müssen sich nicht mehr in der Anwesenheitsliste eintragen. Der Mindestabstand von Person zu Person von 1,50m muss eingehalten werden. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist verpflichtend.

Abschiede im Leben und der Verlust eines geliebten Menschen lassen uns nicht selten völlig ohnmächtig und ersteinmal hilflos da stehen. Ein Durcheinander der Gefühle übermannt uns: Wut, Trauer, Scham und Angst, Freude über das gemeinsam Erlebte und zugleich ein tiefer Schmerz gehen da Hand in Hand. Egal wie es ist: Alles hat seine Berechtigung und darf sein. Es ist wichtig zu trauern und sich Zeit zu nehmen, um zu realisieren, dass der geliebte Mensch nun fehlt.

Wir unterstützen Sie und beantworten gerne Ihre Fragen:

Was ist im Todesfall zu tun?
Wer übernimmt die Leitung der Beerdigung oder Trauerfeier?
Gibt es Angebote und Begleitung für Trauernde?

Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, können Sie gerne in einem der Pfarrbüros anrufen und um die Krankensalbung, die Krankenkommunion oder um einen (Kranken-)Segen bitten. Warten Sie damit nicht bis zum letzten Moment.


4_31623618263_df1af809ea_o_by_lui_piquee_cc0-gemeinfrei_flickr_pfarrbriefservice.jpgInformation und Kontakt
Meike Trojansky, Pastoralreferentin
meike.trojansky@allerheiligen-ka.de
0721 14598034

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